Daten

Die Zahlen der Kategorien Einwohner, Fläche und Erholungsfläche stammen alle vom statistischen Bundesamt und sind aus dem Jahre 2003, Stichtag 31.12. Das war der jüngste Zeitpunkt zu dem alle Daten für alle Städte vorlagen, wodurch die höchstmögliche Vergleichbarkeit garantiert wird. Die Zahlen der beiden letzten Kategorien stammen aus anderen Quellen.



 

Einwohner:

Von allen Kategorien ist die Einwohnerzahl wohl die beweglichste, die Zahlen hier besonders „weich“. Die Sachlage ändert sich quasi stündlich, wobei sich Geborenwerden und Sterben, Zu- oder Wegzug in den Städten der Bundesrepublik insgesamt aber weitgehend neutralisieren. Die Zeiten dramatischen Städtewachstums sind in Deutschland längst vorbei. Eher ist Stagnation oder sogar Einwohnerrückgang zu beobachten, letzteres v.a. in den Städten im Osten des Landes. Dafür sind zu unterschiedlichen Anteilen Geburtenrückgang, überregionale Abwanderung, aber auch Suburbanisierungsprozesse, also die Wegzugbewegung ins stadtnahe Umland, verantwortlich.

Als Einwohner im Sinne der Statistik werden nur Bewohner mit Erstwohnsitz gezählt. Für das Spiel wurde algebraisch auf die Hunderterstelle gerundet.

 
 


Fläche:

Die Fläche der Städte ist eine politisch regulierte Größe. Die großen Eingemeindungen liegen im Westen der Republik schon eine Weile zurück (Ende der 60er, Anfang bis Mitte der 70er Jahre), im Osten fanden vielerorts noch einmal nach der Wiedervereinigung größere Gebietsreformen statt (Mitte der 90er).

Die Zahlen dieser Kategorie können als mittel- bis langfristig stabil betrachtet werden. Sie sind algebraisch gerundet.


Erholungsfläche pro Einwohner:

Dies ist der Quotient aus der Erholungsfläche und der Einwohnerzahl (siehe erste Kategorie). Erholungsfläche ist eine Größe, die vom Katasteramt gezählt wird. Erhoben werden die Flächen nach Art Ihrer tatsächlichen Nutzung. Erholungsfläche ist dabei eine von acht möglichen Kategorisierungen, die anderen sind:

Gebäude und Freiflächen (öffentlich, gewerblich, privat), Betriebsflächen (Abbauflächen, Lagerflächen etc.),Verkehrsfläche (Straßen, Wege, Plätze etc), Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche und „Flächen anderer Nutzung“. Als Erholungsfläche zählen: Grünanlagen, Parks, Zoos und botanische Gärten, Spiel- und Bolzplätze, Sportplätze und Sportanlagen, (Klein-)Gärten.

Man sieht, dass die Kategorie nicht unbedingt alle städtischen Räume erfasst, in denen man sich erholen kann. Dementsprechend kann man nicht zwingend von einem niedrigen Wert auf die mangelnden Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten in der Stadt schließen. Kiel beispielsweise, dass den niedrigsten Wert in dieser Kategorie hat, verfügt über riesige potentielle Erholungsflächen – aber eben in Form von Wasserflächen. Auch werden Waldstücke, die auf Stadtgebiet liegen nicht unbedingt unter Erholungsfläche, vielmehr eher in die gleichlautende Kategorie eingezählt. Ungeachtet dessen, dass ein stadtnaher Wald für die Bewohner sehr erholsam sein kann. Dies gilt es zu bedenken, wenn man triumphierend seinen Trumpf ausspielt.

Der Titel „grünste Stadt Deutschlands“, den einige Kommunen für sich beanspruchen, wird deshalb an dieser Stelle nicht vergeben.

 





Gründung:

Die Werte dieser Kategorie orientieren sich an den offiziellen Stadtjubiläen. Was da aber nun jeweils gefeiert wird, ist nicht immer eine Gründung im Wortsinne.

Bei den römischen Städten gilt oftmals die Errichtung eines befestigten Heerlagers als Gründungszeitpunkt, im Falle von Trier ist es die Bestimmung zur Hauptstadt der Provinz Gallien durch Kaiser Augustus. Bei den mittelalterlichen Gründungen ist es mal die Gründung eines Bischofssitzes (Bsp. Erfurt, Hamburg), mal die Verleihung der Stadtrechte, mal eine Gründung im eigentlichen Sinne, wie die von München durch Heinrich den Löwen. Karlsruhe ist das einzige Beispiel einer absolutistischen Stadtgründung im Spiel.

Wie für Rom gilt aber natürlich auch für die hier vertretenen Städte: sie sind nicht an einem einzigen Tag erbaut und manche Stadt hat sich sicher mehr als einmal während ihrer Geschichte „gründen“ müssen.

höchstes Gebäude

Die Entscheidung, die Fernsehtürme nicht als Gebäude gelten zu lassen fiel leicht: das wäre zu langweilig geworden, da fast überall wo einer steht, er auch alles andere überragt. Köln vielleicht die Außnahme, da gibt es aber auch eine spezielle Bauverordnung, die den Dom als Höchstmaß festschreibt. Ein weiteres, spielarchitektonisches Argument: mit dem Alex hätte Berlin noch einen dritten Bestwert gehabt.
Abwechslungsreicher und historisch bunter ist diese Kategorie nun bebaut mit Gebäuden unterschiedlichster Nutzungszwecke, die alle den Wolken entgegen wollen.


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